EU-Konformitätserklärung übersetzen: Was die Maschinenverordnung verlangt

Wer eine Maschine in einem anderen EU-Land bereitstellt, muss auch die EU-Konformitätserklärung übersetzen – in die Sprache, die dieses Land verlangt. Das Dokument umfasst oft nur eine Seite, doch mit ihm erklärt der Hersteller verbindlich, dass die Maschine die Anforderungen erfüllt – die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, lohnt ein genauer Blick auf die Sprachanforderungen.

Was die Maschinenverordnung zur Sprache der Konformitätserklärung sagt

Nach Artikel 21 der Maschinenverordnung ist die EU-Konformitätserklärung in die Sprache oder Sprachen zu übersetzen, die der Mitgliedstaat vorschreibt, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wird. Für unvollständige Maschinen gilt dasselbe für die EU-Einbauerklärung.

Deutschland hat die Sprache im Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG) festgelegt: Die EU-Konformitätserklärung muss auf Deutsch vorliegen, ebenso Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen. Andere Länder verlangen in der Regel ihre Landessprache. Eine Übersicht aller EU- und EWR-Länder finden Sie in der Sprachentabelle unseres Leitfadens zur Maschinenverordnung.

Warum eine Seite so viel Sorgfalt braucht

Die Konformitätserklärung ist kein Werbetext. Sie enthält genau definierte Angaben, die bei einer Prüfung durch die Marktüberwachung mit Maschine, Typenschild und technischen Unterlagen übereinstimmen müssen:

  • Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten,
  • eindeutige Bezeichnung der Maschine – Typ, Modell, Seriennummer oder Seriennummernbereich,
  • die angewandten Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen,
  • Ort, Datum sowie Name und Funktion des Unterzeichners.

Typische Übersetzungsfehler sind deshalb selten stilistischer, sondern meist inhaltlicher Natur: eine falsch wiedergegebene Normbezeichnung, eine „übersetzte“ Typbezeichnung, ein verändertes Datumsformat, das Tag und Monat vertauscht, oder eine Formulierung, die den Umfang der Erklärung verändert. Jeder dieser Fehler kann eine formale Nichtkonformität begründen.

Konformitätserklärung übersetzen: So gelingt es

  1. Feste Bestandteile nicht übersetzen: Typbezeichnungen, Seriennummern, Normnummern und Namen bleiben unverändert.
  2. Offizielle Titel verwenden: Rechtsakte und Normen werden mit ihrem amtlichen Titel in der Zielsprache zitiert, nicht frei übersetzt.
  3. Vorlage pro Sprache anlegen: Einmal geprüft, dient die Übersetzung als Vorlage für alle weiteren Maschinen. Im Translation Memory gespeichert, müssen künftig nur noch die geänderten Angaben übersetzt werden.
  4. Zweite Prüfung einplanen: Ein zweiter Fachübersetzer vergleicht Ausgangstext und Übersetzung Zeile für Zeile.
  5. Gemeinsam mit der Betriebsanleitung aktualisieren: Ändern sich angewandte Normen oder die Maschinenbezeichnung, müssen alle Sprachfassungen nachgezogen werden.

Häufige Fragen

Reicht eine englische Konformitätserklärung für alle EU-Länder?

Nein. Die Konformitätserklärung ist in die Sprache zu übersetzen, die das jeweilige Land vorschreibt. In Deutschland ist das Deutsch; andere Mitgliedstaaten verlangen in der Regel ihre Landessprache.

Gilt das auch für die Einbauerklärung?

Ja. Für unvollständige Maschinen muss die EU-Einbauerklärung ebenfalls in der vom Mitgliedstaat festgelegten Sprache vorliegen – in Deutschland auf Deutsch.

Unser Angebot

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Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/1230 und des MaschinenDG.



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